12. November 2021

Nutzungsbedingungen testeval, EC:scanner-App

Nutzungsbedingungen EC:Scanner:App

  1. Allgemeines

Gegenstand dieses Vertrags ist die zeitweise, kostenlose Überlassung (§ 598 BGB) der EC:Scanner App (im folgenden „App“) durch EvoCount GmbH, Sauerwiesen 2, 67661 Kaiserslautern („EvoCount“) an Betreiber von Einrichtungen und Veranstalter mit Publikumsverkehr sowie deren Mitarbeiter z. B. Gaststättenbetreibern, Veranstalter, Einzelhändlern und sonstigen Gastgebern in der Stadt Kaiserslautern, die gem. der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona- Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) zur Erhebung von Kontaktdaten und Überprüfung eines eventuell vorhandenen Impfschutzes, aktuellen negativen Testnachweises oder vorliegenden Genesungsnachweises verpflichtet sind (im folgenden „User“) und zu diesem Zweck die App einsetzen.

  1. Leistungserbringung; Speicherplatz
    1.  Die App wird kostenlos als Software as a Service („SaaS“) bereitgestellt.

 

  1. Zur Erfüllung des Vertrages wird EvoCount dem User kostenlos Speicherplatz in angemessenem Umfang auf dem Server eines von EvoCount beauftragten Dienstleisters bereitstellen. Die dort abgelegten verschlüsselten Daten kann der User weder einsehen, noch bearbeiten oder entschlüsseln. EvoCount und sein Dienstleister haben geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Users, der Kontaktdaten seiner Kunden und sonstigen vertragsgemäß verarbeiteten Daten ergriffen. Darüber hinaus treffen den Provider keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten.

 

  1. Vertragsschluss und Weiterentwicklung der App
    1. 1.  Nach vollständigem Laden der App auf das Gerät des Users registriert sich der User indem er Benutzernamen, Passwort sowie einige weitere Daten insbesondere seine E-Mail Adresse eingibt und diese Nutzungsbedingungen akzeptiert. Nach vollständigem Abschluss der Registrierung erhält der User eine E-Mail, in der seine Registrierung bestätigt wird. Mit dem Erhalt dieser E-Mail kommt zwischen EvoCount und dem User ein rechtverbindlicher Vertrag („Nutzungsvertrag“) über die Nutzung der App und der damit verbundenen Dienste nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zustande. Seine hinterlegten Userdaten kann der User jederzeit ändern, indem er über die Benutzername und Passwort Zugang auf seine hinterlegten Profildaten zugreift. Benutzername und Passwort dürfen nicht weitergegeben werden und sind sicher aufzubewahren.
    2. 2.  Eine konkret auf den User zugeschnittene Version der App und ihres Funktionsumfangs ist nicht geschuldet. EvoCount steht es offen, eine aktuellere Version der App als die bei Vertragsbeginn zur Nutzung bereitgestellte zur Verfügung zu stellen, soweit die Änderung für den User zumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf eine neuere Version des ursprünglich zur Verfügung gestellten und vereinbarten Softwareprodukts besteht nicht. Der Funktionsumfang richtet sich am vertraglich vereinbarten Zweck aus.

 

  1. Vertragsdauer; Kündigung

Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und bleibt so lange in Kraft, bis der Vertrag von einer Seite gekündigt wird. Die Vertragspartner haben das Recht, den Vertrag jederzeit und ohne Begründung zu kündigen.

  1. Nutzungsrechte
  2. 1.  Der Quellcode der App wird dem Kunden nicht zugänglich gemacht und der Kunde verpflichtet sich, Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder unzulässige Offenlegungen weder selbst vorzunehmen, noch zu veranlassen, noch zu ermöglichen, soweit dies nicht nach anwendbarem zwingenden Recht zulässig ist.
  3. 2.  EvoCount ist alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte an der bereitgestellten App und räumt dem User ein einfaches, nicht ausschließliches und nur mit Zustimmung von EvoCount übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit und örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Recht ein, die App bestimmungsgemäß, d.h. ausschließlich zur Erreichung des Vertragszweckes, zur Erhebung von Kontaktdaten gemäß geltender Corona-BekämpfVO, unter Beachtung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu nutzen. EvoCount ist berechtigt die Nutzung der App zu überwachen und den User die Nutzung zu untersagen, wenn EvoCount nach eigenem Ermessen einen begründeten Anfangsverdacht hat, dass der User die App nicht ausschließlich bestimmungsgemäß nutzt.
  4. Mitwirkungspflichten des Users
  5. 1.  Der User verpflichtet sich, zur Nutzung der App die notwendige Datenfernverbindung herzustellen und aufrechtzuerhalten, mindestens jedoch mehrmals täglich herzustellen.
  6. 2.  Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der App setzt weiter voraus, dass die vom User eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der App entsprechen. Eine Unterstützung bei der Installierung und Bedienung der App insbesondere Schulungen sind von EvoCount nicht geschuldet. FAQ und Nutzungshinweise werden auf der Webseite bereitgestellt.
  7. Datenschutz
  8. 1.  Im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages werden personenbezogene Daten erhoben. Die Parteien stellen sicher, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Users, seiner Mitarbeiter und Kunden werden in den Datenschutzbestimmungen ausführlich erläutert. Die Datenschutzbestimmungen sind über den vorstehenden Link abrufbar.
  9. 2.  Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und genutzt, wie es die Durchführung des Vertrages erfordert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat im Rahmen der Weisungen des Users zu erfolgen; so bald EvoCount der Ansicht ist, dass eine dieser Weisungen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird EvoCount den User darauf unverzüglich hinweisen. Die Parteien stimmen der Erhebung und Nutzung solcher in diesem Umfang erhobener Daten zu.
  10. 3.  Die Parteien werden gemäß den Vorgaben von Art. 28 DS-GVO eine als Anlage beigefügte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung schließen. Der Vertrag kommt zu Stande durch Gegenzeichnung des von EvoCount auf evocount.de zum Download bereitgestellten, von EvoCount unterzeichnetem Musters. In diesem Zusammenhang werden insbesondere alle Mitarbeiter – vor allem Mitarbeiter und Verantwortliche, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben – verpflichtet, den Anforderungen von Art. 28 Abs. 3 lit. c i.V.m. Art. 32 Abs. 4 DS-GVO gerecht zu werden.
  11. Haftung; Force Majeur

8.1. Die Parteien haften einander unbeschränkt: 8.1.1.bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

8.1.2.im Rahmen einer von ihnen ausdrücklich übernommenen Garantie;
8.1.3.für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; 8.1.4.für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;

8.1.5.nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

  1. 2.  Im Übrigen ist eine Haftung der Parteien ausgeschlossen.
  2. 3.  Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und

Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.

  1. 4.  Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt („Force Majeure“) vorliegt, sind die Parteien

zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit. Force Majeure ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

  1. Schlussbestimmungen
  2. 1.  Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages oder eine später in diesen aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Erhaltung). Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als bestimmt, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Abschluss dieses Vertrages bzw. bei Aufnahme der Bestimmung bedacht hätten.
  3. 2.  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses Bestimmung bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB), soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Mitteilungen, Erklärungen, Kündigungen und Fristsetzungen, sind mindestens in Textform im Sinne von § 126b BGB abzugeben, gegenüber EvoCount an die auf der Webseite genannte Kontaktadresse (eine einfache E-Mail ist ausreichend).
  4. 3.  Die Parteien dürfen diesen Vertrag sowie Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei an einen Dritten abtreten oder übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbilligerweise verweigert werden.
  5. 4.  Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Users wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  6. 5.  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit

diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von EvoCount.

  1. 6.  Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag die

Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

20/4/2021